Modernisierungsförderung
Im Rahmen der „Vorbereitenden Untersuchungen“ (VU Kurzfassung als PDF) wurden für Neugereut folgende Sanierungsziele als Handlungsempfehlungen erarbeitet:
- Neugereut stärker verflechten und die Außenwahrnehmung verbessern
- Versorgung und wirtschaftliche Aktivitäten weiterentwickeln
- Wohnumfeld, Grün und öffentlichen Raum neu ordnen und besser nutzbar machen
- Wohnungsangebote differenzieren (z.B auch Umnutzung von gewerblichen Flächen in Wohnen und Wohnraumerweiterung)
- Private Wohngebäude modernisieren
- Soziale Infrastruktur: das Vorhandene stärken, weiter qualifizieren
- Räume für bürgergetragene Aktivitäten schaffen
- Schule und Bildungsangebote stärken und Bildungsangebote für unterschiedliche Bedürfnisse ausbauen
- Neue Angebote schaffen für Sport und Freizeit
- Stadtteilkultur stärken und anspruchsvolle Kulturangebote im Stadtteil verankern
Die Fördermittel des Programms „Soziale Stadt“ sollen vor allem für die Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums (Grün- und Spielflächen, Plätze und Straßen) eingesetzt werden.
Darüber hinaus ist die Schaffung von familiengerechtem Wohnraum durch Verbesserung von Wohnungsgrundrissen sowie Wohnungsvergrößerung förderfähig. Im Besonderen sollen die Modernisierungen der privaten Eigentümer so weit als möglich unterstützt werden. Anbei eine Informationsübersicht für alle Eigentümer. Weitere Informationen finden Sie im Faltblatt „Modernisierungsbetreuer".
Allgemeine Informationen zu Modernisierungsförderung in Neugereut finden Sie hier.
Neben der Städtebauförderung gibt es auch noch städtische Wohnbauförderprogramme. Diese können Sie alternativ zur Städtebauförderung beantragen.
Weitere Informationen zur städtischen Wohnbauförderung finden Sie hier.