Wer darf wann wieder öffnen?

Landeshauptstadt Stuttgart informiert über Lockdown-Aufhebungen und 5-Stufen-Plan

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Die Abteilung Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart informiert über den aktuellen Stand über die Lockerungen und Wiedereröffnungen und den 5-Stufen-Plan des Landes Baden-Württemberg in der Corona-Krise.

Die Eröffnungen gelten unter Vorbehalt der Infektionszahlen.

1. Wiedereröffnungen ab 11. / 18. Mai 2020:

Alle Details zu den Öffnungen und Lockerungen erhalten Sie auf den bekannten Seiten des Landes Baden-Württemberg sowie in der CoronaVO in aktuell gültigen Fassung.

1.1 Ab Montag, 11. Mai 2020 dürfen wieder Betriebe folgender Branchen öffnen:

- Sonnenstudios
- Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure. Dazu zählen:
- Massagestudios
- Kosmetikstudios
- Nagelstudios
- Tattoo-Studios
- Piercingstudios
- Spielhallen und ähnliche Einrichtungen
- Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt, z.B. Tennis, Golf, Bogenschießen etc.
- Freiluft-Sport mit Tieren, etwa Reitanlagen und Hundeschulen
- Fahrschulen
1.2 Ab Montag, 18. Mai 2020 dürfen weitere Betriebe und Einrichtungen öffnen:
- Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle
- Kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote, z.B. Minigolf oder Bootverleih
- Fahrradverleih zu touristischen Zwecken
- Restaurants im Außen- und Innenbereich
- Ferienwohnungen und Campingplätze für touristische Übernachtungen im Caravan, Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping bei autarker Versorgung

2. 5-Stufen-Plan
Das Land Baden-Württemberg gibt die Rahmenbedingungen vor. Die Landesregierung plant in mehreren Stufen die Maßnahmen der Corona-Verordnung zurück zu nehmen. Der Stufenplan gilt vorbehaltlich der aktuellen Infektionslage in Baden-Württemberg. Für die aller meisten Öffnungen und Lockerungen gelten strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen. Der Fahrplan zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen in Baden-Württemberg kann auch hier abgerufen werden.

Veröffentlicht am 13.05.2020
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