So friert’s nicht fest:

Stadt gibt Tipps zu winterfesten Bio- und Restabfalltonnen



n der kalten Jahreszeit treten immer wieder Probleme bei der Abholung und Entleerung der Bio- und Restabfallbehälter auf.

Die tiefen Temperaturen führen dazu, dass vor allem die braunen Tonnen für Bioabfall und vereinzelt auch die grauen Tonnen für Restabfall wegen festgefrorener Abfälle nicht oder nur teilweise geleert werden können. Verhindert werden kann dies auch nicht durch mehrmals kräftiges Rütteln der Behälter über die Schüttung.

Um dem Festfrieren von Abfällen vorzubeugen und die vollständige Leerung der Behälter zu ermöglichen, empfiehlt der städtische Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart, vor der Befüllung den Boden des Bioabfallbehälters immer mit etwas zerknülltem Zeitungspapier oder einem Stück Karton zu bedecken. Alternativ eigenen sich auch Papiersäcke, die den Behälter komplett auskleiden. Die Säcke gibt es im Handel zu kaufen. Küchenabfälle sollten gut abtropfen und dann erst eingepackt werden. Dazu eignen sich Zeitungspapier oder Papiertüten. Auch Bioabfalltüten aus Recyclingpapier, die es im Handel zu kaufen gibt, sind eine gute Alternative. Völlig ungeeignet sind dagegen kompostierbare Bio-Kunststoffbeutel. Diese bereiten bei der Bioabfallverwertung große Probleme. Laub sollte, wenn möglich, trocken in die braune Biotonne abgefüllt werden. Lassen die Wetterverhältnisse dies nicht zu, hilft eine Lage zerknülltes Zeitungspapier oder ein Stück Karton dazwischen. Um ein Festfrieren von Restabfällen zu verhindern, die in die graue Tonne gehören, bietet sich das Einpacken in Kunststofftüten an. Bio- und Restabfälle sollten nicht in die Tonne hineingedrückt werden, da locker Eingefülltes weniger leicht festfriert. In der kalten Jahreszeit sollte man darauf achten, dass der Deckel der Tonnen immer verschlossen ist. Ist die Tonne überfüllt oder steht der Deckel längere Zeit offen, wird der Inhalt bei Schnee oder Regen schnell nass und begünstigt das Festfrieren bei Minustemperaturen.

Bitte beachten: Grundsätzlich sind die Nutzerinnen und Nutzer dafür verantwortlich, dass die Behälter entleert werden können. Sind die Bio- oder Restabfälle festgefroren oder gepresst, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Ersatzleerung der Tonnen.

Veröffentlicht am 21.12.2017
Kategorie(n): Gesellschaft||Freizeit